Priorität der Haushaltskonsolidierung
Oberste Zielsetzung unserer Politik ist die mittelfristige Herstellung des Haushaltsausgleichs. Ohne diesen gibt es keine Generationengerechtigkeit, keine Weiterentwicklung der Stadt, keine Autonomie, keine Zukunft. Diesem Ziel müssen sich mittelfristig alle anderen Ziele unterordnen.
Vorrangig wollen wir die Haushaltskonsolidierung durch Einsparungen erreichen. Reichen diese nicht aus oder sind sie politisch von der Bürgerschaft nicht gewollt, müssen die Einnahmen den Ausgaben angepasst werden. Das bedeutet Erhöhung von kommunalen Steuern und Gebühren als ultima ratio.
Am Beispiel des Hallenbades lässt sich die FDP-Politik erläutern:
Unabhängig vom Einsparwillen entstehen Kosten.
1. Bei einem Verzicht auf den Hallenbadbetrieb müssen ein Vierteljahrhundert lang noch durchschnittlich ca. 550.000 € jährlich als Kapitaldienst für die Finanzierung des Umbaus aufgebracht werden. Zusätzlich muss das bestehende Gebäude entweder erhalten (200.000 €/a) oder abgerissen (100.000 €/a) werden. Für das Schulschwimmen müssen an andere Bäder in der Umgebung (sofern überhaupt möglich) Nutzungsgebühren in Höhe von ca. 100.000 €/a und Transportkosten (Schulbusse zu den Bädern) in Höhe von 100.000 €/a gezahlt werden. Bei diesen vorsichtigen Kostenschätzungen kommt man auf jährliche Belastungen zwischen 800.000 – 1 Mio € pro Jahr.
2. Hallenbadbetrieb mit externer Betriebsführung beinhaltet ebenfalls die Finanzierungskosten von 550.000€/a, zusätzlich Investitionen von 100.000 €/a. Zusätzlich entsteht für die Betriebsführung und das öffentliche Baden einschl. Vereinsschwimmen ein Zuschussbedarf von ca. 450.000 €/a, zusammen also ca. 1,1 Mio €/a.
Die Alternativen 1 und 2 unterscheiden sich also um 100.000 – 300.000 €.
Bei rein wirtschaftlicher Betrachtung müsste man also auf den Hallenbadbetrieb verzichten und würde 100.000 – 300.000 € pro Jahr einsparen und hätte kein weiteres Risiko mehr.
Dagegen spricht:
• Schulschwimmen könnte, wenn überhaupt, nur unter unzumutbaren Bedingungen für die Schulkinder stattfinden.
• Dem Vereinsschwimmen und DLRG und Behindertensportgruppe ist die Grundlage entzogen.
• Ein relativ wichtiger Standortfaktor für ansiedlungswillige Familien und Betriebe ist negativ besetzt.
• Es werden auf absehbare Zeit mindestens 650.000 €/a für NICHTS bezahlt.
• Die Wünsche eines großen Teils der Bürgerschaft werden ignoriert.
• Der Haushalt gerät bei einer Totalabschreibung des Gebäudes aus den Fugen.
Fazit der Mehrheit in der FDP-Fraktion:
Das Hallenbad wird im Auftrag der Badgesellschaft durch externe Betriebsführung erhalten. Schul- und Vereinsschwimmen können wieder stattfinden. Die Öffentlichkeit kann in Lüdinghausen Schwimmbad/Sauna und Restaurant am Klutensee nutzen.
Die Mehrkosten müssen durch Einsparungen gegenfinanziert werden. Soweit dieses nicht möglich ist, müssen die städtischen Einnahmen (Steuern und Gebühren) erhöht werden.
Das vorrangige Konsolidierungsziel wird somit nicht in Frage gestellt, allerdings um den Preis weiterer schmerzhafter Einsparungen und/oder Erhöhung der Steuern- und Gebührenbelastung der Bürgerschaft.
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