CDU-Fraktion und FDP-Fraktion
im Rat der Stadt Lüdinghausen
Die Fraktionen von CDU und FDP vereinbaren für die kommenden fünf Jahre die Zusammenarbeit im Rat der Stadt Lüdinghausen auf der Basis der gemeinsamen Überzeugungen für die Gestaltung der kommunalen Entwicklung der Stadt Lüdinghausen.
Die Zusammenarbeit hat den Schwerpunkt, die finanziellen Grundlagen des städtischen Haushalts zu verbessern. Haushaltskonsolidierung ist zwar für sich genommen schon ein bedeutsames Ziel im Hinblick auf die Schuldenproblematik, sie ist aber darüber hinaus unbedingte Voraussetzung für Handlungsspielräume in allen anderen kommunalen Politikfeldern. Beide Parteien stimmen darin überein, dass ihre kommunalpolitischen Ziele zur Weiterentwicklung der Innenstadt und des Außenbereichs, zur Aufwertung der Infrastruktur, zur Unterstützung junger Familien, des Ausbaus generationengerechten Lebens in der Stadt, der Stärkung des Bildungs-, Wirtschafts- und Gesundheitsstandorts auch und gerade unter den Bedingungen der Konsolidierung konsequent angegangen werden. Dabei kommt dem bürgerschaftlichen Engagement eine besondere Bedeutung zu.
Insoweit gilt:
Zur Erreichung dieses Zieles sind die Beteiligten sich darüber einig, dass die Erfüllung und Gestaltung der kommunalen Aufgaben nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit möglich ist. Die Wiedererlangung des strukturellen Haushaltsausgleichs, insbesondere die Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes sind die konsensualen Ziele der Beteiligten. Zu diesem Zweck soll bis zum Jahr 2014 die Reduzierung des jährlichen Gesamtaufwandes in Höhe von 2 Mio. € vollzogen sein. Diese Reduzierung soll auf der Grundlage der ordentlichen, kassenwirksamen Aufwendungen im Ergebnisplan des Haushalts 2009 in jährlichen, sich kumulierenden Schritten von jeweils 500.000 € ab 2010 erfolgen. Dies schließt nicht aus, dass sich die Konsolidierungssumme erhöht, sollten unerwartete Mehrbelastungen im Laufe der nächsten Jahre erwachsen. Andererseits können dauerhaft zusätzliche Einnahmen den Konsolidierungsbedarf reduzieren. Hierüber haben die Beteiligten auf der Grundlage der von der Verwaltung vierteljährlich vorzulegenden Konsolidierungsbe-richte (die den Stand der Konsolidierungsbemühungen, bzw. die Zielerreichung der nachfolgend vereinbarten Maßnahmen dokumentieren sollen) zu beraten.
Um dieses Ziel zu erreichen soll die Finanzpolitik der Stadt an den Richtlinien zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten ausgerichtet werden. Eine Präzisierung des Konsolidierungskonzeptes erfolgt in der Anlage, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist.
Die Beteiligten verpflichten sich gegenseitig zu einem vertrauensvollen Umgang, der eine einheitliche Darstellung und Vorgehensweise zu den Konsolidierungszielen, insbesondere aber auch aus den hieraus erwachsenen Einzelmaßnahmen beinhaltet. Zu diesem Zweck soll ein frühzeitiger umfassender Informationsaustausch gewährleistet werden.
Der Konsolidierungsprozess wird vom HFA begleitet. Dieser kann für diese Aufgabe eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einsetzen.
Die Fraktionen werden gemeinsam einen entsprechenden Antrag im Rat zur Beschlussfassung einbringen.
Lüdinghausen, den 27.10.2009
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Dr. Klaus Waldt (CDU-Fraktion)
Heribert Schwarzenberg
(FDP-Fraktion)
Norbert Breitbach
(CDU Lüdinghausen)
Gregor Schäfer
(FDP Lüdinghausen)
Anlage zur Koalitionsvereinbarung 2009 – 2014 der Fraktionen von CDU und FDP im Rat der Stadt Lüdinghausen
Konsolidierungskonzept
Ziele und Prinzipien
Der Anstieg des Aufwandes wird ab dem Haushaltsjahr 2010 um jährlich 500.000 € reduziert, bis der ordentliche Aufwand um 2.000.000 € gesunken ist.
Eine Nettoneuverschuldung ist zu vermeiden. Allerdings soll bis zur Erreichung wesentlicher Kosteneinsparungsziele auch auf eine Erhöhung der Hebesätze bei Gewerbe- und Grundsteuer verzichtet werden. Eine Ausnahme bildet die Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A zum Ausgleich für einen Verzicht auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen der Wirtschaftswege nach dem KAG.
Zur Umsetzung des Konsolidierungsbedarfs soll sich die Haushaltspolitik an den Richtlinien zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten orientieren. Diese sehen vor, dass die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie für Personal so reduziert werden, dass die bereinigten Gesamtausgaben unter den landesweiten Orientierungsdaten liegen.
Beide Parteien gehen daher davon aus, dass der überwiegende Betrag zur Konsolidierung durch Reduzierung der Personalkosten und der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erfolgen muss.
Personal
Beim Personalaufwand sind alle Einsparungsmöglichkeiten auszunutzen. Ziel muss eine Senkung sein. Dies kann nur über die aufgabenkritische Prüfung des Personal-bestandes als Daueraufgabe gewährleistet werden.
Hierzu ist von der Verwaltung im Jahre 2010 ein nachvollziehbares Personalentwicklungskonzept und eine Fluktuationsanalyse zu erarbeiten und vorzulegen, die sowohl den Beitrag des Personalhaushalts zur angestrebten Gesamtkostenreduktion als auch die Perspektiven für die städtischen Mitarbeiter aufzeigen. Bis zum Vorliegen dieses Personalentwicklungskonzepts soll auf die Neubesetzung von Stellen verzichtet werden.
Es gilt für die Zeit der Konsolidierung eine Beförderungssperre von mindestens 12 Monaten.
Vor einer Wiederbesetzung einer offenen Stelle ist zu prüfen, ob die Stelle überhaupt noch notwendig ist oder in eine solche mit niedrigerer Besoldungs- bzw. Tarifgruppe umgewandelt werden kann. Zudem ist vor einer Neueinstellung zu prüfen, ob nicht eine Besetzung durch hausinterne Umsetzung, ggf. nach entsprechenden Fortbildungs-/Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen kann.
Die städtische Verwaltungsorganisation ist mit dem Ziel eines Personalaufwandsabbaus zu optimieren.
Soweit eine Weiterführung der Aufgaben durch Vergabe an Dritte erfolgt, sollen die dadurch entstehenden sächlichen Ausgaben höchstens 75 % des durch die Ausgliederung eingesparten Personal- und Sachaufwandes betragen. Ggf. sind Standards und Leistungsmerkmale entsprechend zu vermindern.
Sach- und Dienstleistungen
Bei den pflichtigen Aufgaben sind alle Möglichkeiten einer Aufwands – und Kostenreduzierung auszuschöpfen. Bei Art, Umfang und Ermessensausübung der Aufgabenwahrnehmung sind die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstärkt zu berücksichtigen. Gesetzliche Ansprüche sind mit dem Ziel zu überprüfen, sie auf kostengünstige Weise zu erfüllen.
Wenn bei pflichtigen Aufgaben gespart werden muss, können freiwillige Leistungen bei der Konsolidierung nicht außer Betracht bleiben. Sie sind in vertretbarer Weise zu reduzieren.
Vorhandene freiwillige Leistungen, die nicht aufgegeben/privatisiert werden sollen, sind auf Aufwands - Kostenreduzierung durch ein verstärktes Bürgerengagement zu prüfen. Während des Konsolidierungszeitraumes darf sich die Kommune nicht vertraglich zu freiwilligen Leistungen verpflichten. Es ist eine Liste über die freiwilligen Leistungen zu erstellen, und dem Rat vorzulegen. Als freiwillig sind auch Erstattungen, Zuschüsse etc. anzusehen, die im Rahmen pflichtiger Aufgaben über die rechtlich festgelegten Leistungen hinaus gewährt werden.
Zuschüsse und Vermögensverwaltung
Der Zuschussbedarf der kostenrechnenden Einrichtungen ist konsequent durch Ausgabenreduzierung und/oder Einnahmeerhöhungen zu begrenzen. In den klassischen Gebührenhaushalten dürfen keine Unterdeckungen entstehen. Dabei müssen sich die Kalkulationsgrundlagen an den betriebswirtschaftlich und rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausrichten.
Das vorhandene Vermögen der Gemeinde ist daraufhin zu untersuchen, inwieweit es für öffentliche Zwecke noch benötigt wird. Soweit eine Veräußerung wirtschaftlich vertretbar ist, ist das Vermögen zu veräußern. Ziel ist hierbei neben dem Beitrag für die Ergebnisrechung über den Verkaufserlös (so weit er über dem Buchwert liegt) insbesondere auch die Reduzierung der Abschreibungslast.
Der Rat muss vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich schlechteren Finanzlage auch bereits früher anfinanzierte Projekte erneut auf den Prüfstand stellen. Ggf. ist auf eine weitere Realisierung zu verzichten oder die Bildung selbständig nutzungsfähiger kleinerer Abschnitte vorzusehen bei zeitlicher Aufschiebung anderer Abschnitte. Noch nicht begonnene Maßnahmen sind zurückzustellen, es sei denn, dass ihre Durchführung auf einer Rechtspflicht beruht.
Dynamisierung
Die vorgenannten Maßnahmen basieren auf der derzeit bekannten Haushaltslage. Sollten sich die haushaltswirtschaftlichen Bedingungen ändern, so sollen auch die Maßnahmen entsprechend angepasst werden
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